4. 4.1 Der Beschwerdeführer rügt im Wesentlichen, gestützt auf die Berichte des behandelnden Dr. med. G.________, FMH Psychiatrie und Psychotherapie, vom 19. Februar und 19. März 2018 sei aus psychiatrischer Sicht von einer Verschlechterung des Gesundheitszustands Anfang 2017 auszugehen (Arbeitsunfähigkeit von 60–70 % in einer angepassten Tätigkeit). Die Negierung einer depressiven Erkrankung im Gutachten von Dr. D.________ vom 29. April 2019 sei angesichts der klaren Diagnosestellung von Dr. G.________ nicht plausibel und nachvollziehbar. Insbesondere lasse das Gutachten jegliche Auseinandersetzung mit der entgegengesetzten Auffassung von Dr. G.___