I. Am 20. Januar 2020 liess der Beschwerdeführer auf die Einreichung einer Replik verzichten und an den am 11. September 2019 gestellten Anträgen festhalten (act. 10). J. Mit Eingabe vom 27. Juli 2020 liess der Beschwerdeführer den Austrittsbericht des Spitals F.________ vom 3. Juli 2020 einreichen (act. 12; Bf-act. 3). Die IV-Stelle nahm hierzu am 27. August 2020 Stellung (act. 14). Nach der Zustellung dieses Schreibens an den Beschwerdeführer zur Kenntnisnahme (act. 15) gingen beim Gericht keine weiteren Eingaben mehr ein. K. Auf die weiteren Ausführungen in den Rechtsschriften wird – soweit erforderlich – in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.