Mit Gesuch vom 26. Januar 2018 meldete sich A.________ erneut bei der IV zum Leistungsbezug an (IV-act. 113). Die IV-Stelle trat in der Folge auf die Neuanmeldung ein (vgl. IV-act. 119), tätigte medizinische sowie erwerbliche Abklärungen und liess ihren regionalen ärztlichen Dienst (RAD) Stellung nehmen. Mit Vorbescheid vom 4. Mai 2018 stellte die IV-Stelle die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht (IV-act. 129). Dagegen liess A.________ Einwände erheben und insbesondere einen Antrag auf psychiatrische Begutachtung stellen (IV-act. 130 und 133).