Insgesamt kam er zum Schluss, dass ein Jahr nach dem Unfallereignis nicht mehr verlässlich beurteilbar sei, ob die Schädigungen an der Rotatorenmanschette degenerativ oder unfallkausal entstanden seien (E. 5.9). Durch die Berücksichtigung der sowohl für als auch gegen eine traumatische Genese sprechenden Befunde überzeugt Dr. K.________s ausgewogene Abwägung mehr als die eher einseitige Beurteilung von Dr. J.________. Urteil S 2019 113 16