Als auffallend bezeichnete er sodann die starke Ausfaserung im Bereich der Ruptur der Supraspinatussehne, räumte aber ein, dass dies weder eine degenerative noch eine posttraumatische Veränderung beweise. Schliesslich berücksichtigte er auch Befunde, die gegen einen längerdauernden degenerativen Prozess sprächen, so die gut erhaltene Muskulatur ohne fettige Degeneration. Insgesamt kam er zum Schluss, dass ein Jahr nach dem Unfallereignis nicht mehr verlässlich beurteilbar sei, ob die Schädigungen an der Rotatorenmanschette degenerativ oder unfallkausal entstanden seien (E. 5.9).