7.3 Der Operateur Dr. J.________ begründete die Unfallkausalität mit den intraoperativen Befunden, insbesondere dem Rupturmuster und der erhaltenen muskulären Elastizität (E. 5.5 und 5.8). Er unterliess es jedoch, diese Befunde anhand des konkreten Unfallhergangs und der von Dr. E.________ bei der Erstbehandlung am 12. März 2018 erhobenen klinischen Befunde zu diskutieren. Somit argumentiert Dr. J.________ mehr mit allgemein-medizinischen Ausführungen als mit konkret auf den vorliegenden Fall des Beschwerdeführers bezogenen klinischen Hinweisen.