Aufgrund dieser Umstände ist es nachvollziehbar, dass eine Ruptur beim vorliegenden Sturz mit direkter Kontusion der Schulter und Ausbleiben weiterer Verletzungen, wie z.B. einer Schulterluxation, angesichts des Alters des bei der Diagnose bereits 65-jährigen Beschwerdeführers weniger wahrscheinlich erscheint als eine degenerative Genese. Diesbezüglich überzeugen auch die von der Beschwerdegegnerin im Einspracheentscheid vom 9. Juli 2019 wiedergegebenen Literaturstellen (UV-act. A23 S. 6).