Erstaunlich wäre auch die lange Latenz bis zur Wiederaufnahme der ärztlichen Behandlung am 10. Dezember 2018, wenn man von einer initialen Supraspinatussehnen-Ruptur am 7. März 2018 ausgehe. Eine solche Ruptur führe mindestens temporär zu einer recht ausgeprägten Invalidisierung mit praktisch obligater Behandlungsbedürftigkeit innerhalb kurzer Zeit. Zudem liessen sich die verschiedenen Veränderungen mit Substanzdefekt der Supraspinatussehne kombiniert mit Pulley-Läsion und darauf zurückzuführenden Veränderungen der langen Bizepssehne aus biomechanischer Sicht nicht unter einen Hut bringen.