Dies seien alles intraoperativ vorgefundene Befunde, die doch deutlich für eine traumatisch ausgelöste Rissverletzung sprächen. In Anbetracht der klar dokumentierten Brückensymptome stehe somit die vorgelegene Verletzung in zumindest überwiegender Wahrscheinlichkeit [in natürlicher Kausalität] mit dem Unfallereignis vom 7. März 2018 (BF-act. 9).