5.7 In seiner Einsprache vom 1. April 2019 gab der Beschwerdeführer eine detailliertere Umschreibung des Unfallhergangs ab. Demnach habe er mit seiner Körperlänge von 190 cm und seinem Körpergewicht von brutto 115 kg bei einer Abfahrt in steilem Gelände überraschend einer unvermittelt seitlich in seiner Fahrbahn auftauchenden Skifahrerin ausweichen müssen und dabei die Skier verkantet so, dass er den Sturz nicht mehr habe vermeiden können. Durch die Wucht des Aufpralls seien sein Stock verbogen und die Brillenfassung zerbrochen (UV-act. A18). Urteil S 2019 113 11