5. 5.1 In der Unfallmeldung vom 9. März 2018 wurde angegeben, der Beschwerdeführer sei auf das Gesicht und die rechte Schulter gefallen. Die Brille sei kaputt gegangen und die Schulter habe nicht mehr aufgehört zu schmerzen. Als Verletzung wurde eine Prellung der rechten Schulter angegeben (UV-act. A1).