B. Dagegen erhob A.________ am 11. September 2019 Beschwerde mit dem Rechtsbegehren um Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheids und Verpflichtung der AXA, ihm auch über den 27. Februar 2019 hinaus die versicherten Leistungen zu erbringen, insbesondere die Operationskosten zu übernehmen und die damit verbundenen Taggeldleistungen zu erbringen. Weiter beantragte er eine umfassende Abklärung des medizinischen Sachverhaltes, eventuell durch Rückweisung der Sache an die Verwaltung zur versicherungsexternen Begutachtung und neuem Entscheid über den weiteren Leistungsanspruch.