Einklang mit den medizinischen Unterlagen stehen. Aus den Akten geht nämlich hervor, dass die Beschwerdeführerin weiterführende Abklärungen mittels Stanzbiopsie und eine entsprechende Behandlung trotz dringender Empfehlung seitens der Ärzte verweigerte, sodass sich der bereits im September 2015 gestellte Verdacht auf ein Mammakarzinom nicht erhärten liess. Dem RAD-Arzt ist somit zuzustimmen, dass eine sichere Diagnose nicht gestellt werden konnte.