Als Diagnosen führte Dr. D.________ eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome (ICD- 10 F33.2), den Verdacht auf eine posttraumatische Belastungsstörung (ICD-10 F43.1) sowie als somatische Krankheiten Brustkrebs, Rheuma und Arthrose auf. Weiter wies Dr. D.________ darauf hin, dass die Patientin körperlich und psychisch schwer angeschlagen sei. Durch die gestellten Diagnosen sei die Versicherte in ihrer Arbeitsfähigkeit stark eingeschränkt, sodass sie seit Jahren zwischen 70 % und 100 % arbeitsunfähig sei. Durch die Depression werde die Patientin antriebslos, energielos, schlaflos, unkonzentriert und erschöpft.