4.4 Am 28. März 2019 nahm RAD-Arzt G.________, Facharzt für Allgemeinmedizin (D), Stellung und führte aus, eine sichere Diagnose habe bis zum heutigen Zeitpunkt nicht gestellt werden können. Auch würden keine Angaben über wesentliche und anhaltende funktionelle Einschränkungen vorliegen. Ein IV-relevanter Gesundheitsschaden sei deshalb nicht ausgewiesen (IV-act. 24).