4.3 Mit Sprechstundenbericht Gynäkologie vom 23. April 2018 berichteten die Ärzte, dass sie die Versicherte seit der letzten Sprechstunde vom 2. Dezember 2015 nicht mehr gesehen hätten. Die jetzige Zuweisung erfolge auf Anraten der F.________. Beurteilend wurde festgehalten, es bestehe klinisch und radiologisch weiterhin der dringende Verdacht auf ein inzwischen lokoregionär fortgeschrittenes Mammakarzinom rechts, radiologisch bis dato ohne Hinweise für Fernmetastasen. Einmal mehr hätten sie der Patientin dringend weitere Abklärungen empfohlen, wobei sich die Versicherte nach wie vor nicht für diesen Schritt habe entscheiden können (IV-act. 23 S. 2 f.).