Urteil S 2019 112 6 4.2 Am 12. April 2018 wurden eine Mammographie und eine Ultraschalluntersuchung der Brust durchgeführt. Zudem erfolgte am 18. April 2018 eine Computertomographie vom Brust- und Bauchraum. Wie dem entsprechenden Bericht vom 24. April 2018 entnommen werden kann, fand sich dabei weiterhin die hoch krebsverdächtige Veränderung in der rechten Brust, die gegenüber der Voruntersuchung von 2015 an Grösse zugenommen hatte. Ebenso konnten neu verdächtig veränderte Lymphknoten in der rechten Achselhöhle festgestellt werden.