4.1 Wie dem Bericht Gynäkologie vom 7. September 2015 entnommen werden kann, war die Versicherte am 28. Juli 2015 in der Frauenklinik E.________ zur regulären Vorsorge-Untersuchung. Der Befund war dabei soweit unauffällig. Bildgebend ergab sich dann im September 2015 jedoch der dringende Verdacht auf ein Mammakarzinom rechts oben aussen. Trotz dringender Empfehlung zur stanzbioptischen Abklärung wurde dies von der Versicherten strikte abgelehnt (IV-act. 23 S. 6 f.). In der Verlaufskontrolle im Dezember 2015 zeigte sich eine leichte Grössenzunahme des Befunds. Die Versicherte weigerte sich aber weiterhin, irgendwelche Abklärungen durchführen zu lassen (IV-act. 23 S. 4 f.).