Sinne der Schadenminderungspflicht verpflichtet gewesen wäre, zunächst die ihr zumutbare Behandlung des Brustkrebses über sich ergehen zu lassen, um danach hinsichtlich allfälliger Restfolgen um Leistungen der Invalidenversicherung zu ersuchen. F. Mit Schreiben vom 15. Juli 2020 zeigte RA lic. iur. A.________ die Interessenwahrung der Beschwerdeführerin an und ersuchte um Akteneinsicht. G. Nachdem das Verwaltungsgericht dem Rechtsvertreter am 16. Juli 2020 die gewünschten Akten zugestellt hatte, liess die Beschwerdeführerin den Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Verhandlung mit Schreiben vom 17. Juli 2020 zurückziehen.