Des Weiteren sei im Bericht festgehalten worden, dass sie unter anderem an einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome, an einer posttraumatischen Belastungsstörung, an Brustkrebs, Rheuma und Arthrose leide. Da es sich um einen sehr spezifischen Fall handle, werde gebeten, sie, die Beschwerdeführerin, zur Verhandlung einzuladen und zu befragen. Damit der medizinische Sachverhalt näher abgeklärt werden könne, solle dabei auch der behandelnde Psychiater teilnehmen. E. Mit Vernehmlassung vom 6. März 2020 beantragte die IV-Stelle die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. Zur Begründung wurde im Wesentlichen