14 S. 7–9). Die unterschiedlichen Beträge erklärt der Beschwerdeführer schlüssig damit, dass er den Pikettdienst nach dem Unfall gesundheitsbedingt ab Februar/März 2018 nach und nach habe aufnehmen können. Ab Juni/Juli 2018 habe er den Pikettdienst vollumfänglich ausgeübt. Da er indessen bei schwerer Arbeit einen Kollegen habe mitaufbieten müssen, habe sein damaliger Arbeitgeber den Pikettdienst im Herbst 2018 ihm entzogen und anders organisiert (act. 9 S. 2). Diese Angaben decken sich mit den vorerwähnten Lohnblättern.