Im Übrigen gab er bereits anlässlich der Besprechung vom 2. Mai 2018 gegenüber dem Suva- Mitarbeiter an, es sei vorgesehen gewesen, dass er den Pikettdienst übernehme, welcher mittels einer Pauschale von Fr. 990.– vergütet werde (IV-act. 9 S. 64). Zwar trifft zu – wie die IV-Stelle vorbringt –, dass unterschiedliche Angaben bezüglich der Höhe der Pauschale gemacht wurden. Indessen sind den Lohnblättern August bis Oktober 2018 Entschädigungen in der Höhe von Fr. 1'000.– zu entnehmen (AK-act. 14 S. 7–9).