ordentliche Lohnerhöhung im Rahmen einer Besoldungsklasse oder Anpassungen an die Teuerung, berücksichtigt werden. Sie müssen durch Angaben des/der früheren Arbeitgebers/Arbeitgeberin ausgewiesen sein. Sofern der/die frühere Arbeitgeber/Arbeitgeberin nicht mehr existiert bzw. macht dieser/diese keine Angaben, kann die Anpassung auch aufgrund der Lohnverhältnisse in vergleichbaren Betrieben oder Urteil S 2019 111 10