Abgesehen davon, dass der Beschwerdeführer gegenüber dem Schadenspezialisten der Suva noch von einer Entschädigung von Fr. 990.– gesprochen habe, sei eine regelmässige Entschädigung von Fr. 1'000.– pro Monat auch durch die erst nach Eintritt der Einschränkung erstellten Lohnabrechnungen 2018 nicht ausgewiesen. Schliesslich zeigten die entsprechenden Lohnabrechnungen zumindest teilweise lediglich pro-rata-Beträge. Zudem könne nicht nachvollzogen werden, dass bei einer zumindest halben Arbeitsunfähigkeit die Pikettentschädigung in einzelnen Monaten ungekürzt ausbezahlt worden seien.