21septies IVV zu kürzen. Seit dem 1. Januar 2019 erziele er in der angepassten Tätigkeit ein Einkommen von Fr. 81'250.– jährlich (13 x Fr. 6'250.–). Während der Ausbildung erhalte er 80 % des Verdienstes, weil er jeweils montags an der Arbeitsleistung verhindert sei. Dies entspreche einem Betrag von Fr. 65'000.– pro Jahr resp. Fr. 5'416.65 pro Monat. Ein Dreissigstel davon sei Fr. 180.55. Zusammen mit dem Taggeld von Fr. 191.20 ergebe dies einen Betrag von Fr. 371.75. Diese Summe übersteige den massgeblichen Tagesverdienst von Fr. 239.– um Fr. 132.75. Um diesen Betrag sei das Taggeld von Fr. 191.20 zu kürzen. Das Taggeld pro Kalendertrag betrage somit Fr. 58.45 (Fr. 191.20 - Fr. 132.75;