bis 11. Juli 2018. Zudem berichtete er von einer noch stark eingeschränkten Aussenrotation (IV-act. 10). Anlässlich der Besprechung mit einem Mitarbeiter der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) vom 2. Mai 2018 erklärte der Versicherte, vor der Operation seine Arbeit zwischenzeitlich im Rahmen von 40 % wieder aufgenommen zu haben. Er sei für leichte Service-Arbeiten, Inbetriebnahmen und Bestandesaufnahmen bei Kunden eingesetzt worden (IV-act. 9 S. 63 f.). Angesichts dessen ist überwiegend wahrscheinlich, dass der Beschwerdeführer in seiner bisherigen Tätigkeit als C.________ zu mindestens 50 % arbeitsunfähig ist.