Beeinträchtigung angetreten. Auch ist der Beschwerdeführer mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu mehr als 50 % in der bisherigen Tätigkeit als C.________ eingeschränkt. Gemäss Regionalem Ärztlichem Dienst (RAD) könne die angestammte Tätigkeit als C.________, welche eine mittelschwere bis schwere Arbeit mit regelmässiger Gewichtsbelastung darstelle, nur mit Einschränkungen zugemutet werden. Die Arbeit als C.________ wäre zwar für kurze Zeit möglich, indessen nicht auf Dauer, da sich die funktionelle Belastbarkeit der linken Schulter verschlechtern würde, weshalb berufliche Massnahmen zu prüfen seien (Stellungnahme von G._______