D. Die IV-Stelle schloss vernehmlassend auf Abweisung der Beschwerde (act. 5). E. Mit Schreiben vom 28. Mai 2020 liess der Beschwerdeführer die von ihm zusätzlich verlangten Angaben beim Gericht einreichen (act. 9). Diese wurden der Ausgleichskasse zur Kenntnis zugestellt (act. 10). Das Verwaltungsgericht erwägt: 1. Das Verwaltungsgericht beurteilt als einzige kantonale Instanz Beschwerden aus dem Bereich der Sozialversicherung (Art. 57 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Urteil S 2019 111 3