Der Rechtsvertreter macht in seiner Kostennote vom 27. Januar 2020 einen Stundenaufwand von 26 7/12 Stunden geltend. Die Notwendigkeit dieses doch sehr hohen Aufwandes erschliesst sich dem Gericht trotz der geltend gemachten erhöhten Betreuungsarbeit zufolge Gehörlosigkeit und Asperger-Syndrom nicht. Einerseits ist Betreuungsaufwand jedem Mandat als unentgeltlicher Rechtsbeistand immanent. Andererseits lassen sich die einzelnen Bemühungen anhand der eingereichten Leistungserfassung nicht durchgehend aufschlüsseln und deren Notwendigkeit nachvoll-ziehen.