Einen Rentenanspruch hat die Beschwerdegegnerin indes zu Recht verneint, ist der Beschwerdeführerin doch eine der Hörproblematik optimal angepasste Tätigkeit zu 100 % zumutbar. Damit erweist sich die angefochtene Verfügung vom 5. Juli 2019 als rechtmässig, weshalb die dagegen erhobene Beschwerde vollumfänglich abzuweisen ist.