Dass offensichtlich keine entsprechenden Einschränkungen bestehen, zeigt sich schliesslich auch darin, dass bis zum heutigen Zeitpunkt weder ein Arzt Verdacht geschöpft hat noch anlässlich des Assessments Probleme in Richtung einer psychischen Beeinträchtigung festgestellt wurden. Der einzige Anhaltspunkt betreffend psychische Störung, der sich den Akten entnehmen lässt, ist die Aussage der Beschwerdeführerin anlässlich des Standortgesprächs mit ihrer Eingliederungsberaterin vom 13. März 2018, wonach es im Sommer 2017 offenbar zu einem traumatischen Ereignis gekommen ist.