Darüber hinaus hat sich die Beschwerdeführerin selbst mehrfach dahingehend geäussert, dass sie gerne mit Menschen zusammenarbeite, ihr der Kontakt mit Menschen sehr wichtig sei, sie aufgeschlossen und insbesondere auch offen für Weiterbildungen und neue Aufgaben sei und sie sich gut konzentrieren könne, sofern die Rahmenbedingungen im Büro stimmten (vgl. IV-act. 26 S. 1, IV-act. 33 S. 2 und IVact. 48 S. 2 und 4). Im Übrigen hat die Beschwerdegegnerin zutreffend darauf hingewiesen, dass auch der Umstand der Teilnahme an den Freilichtspielen im Sommer 2017 (vgl. Beilage 3 zur Vernehmlassung der Beschwerdegegnerin) auf gewisse Ressourcen der Beschwerdeführerin hindeutet.