Während dieser ganzen Zeit hat die Beschwerdeführerin offensichtlich keine Einschränkungen durch ein Asperger-Syndrom oder ein ADHS erlitten, enthalten die Akten doch keine diesbezüglichen Anhaltspunkte. Ganz im Gegenteil sind mehrere Arbeitszeugnisse aktenkundig, die der Beschwerdeführerin durchgehend gute Arbeitsleistungen bestätigen und sie als interessierte, engagierte, zuverlässige, gewissenhafte, verantwortungsbewusste, flexible, aufgeschlossene, kollegiale, teamfähige, angenehme Mitarbeiterin beschrieben, die eine gute Auffassungsgabe hat, sich schnell einarbeitet und auch offen ist, neue Aufgaben zu übernehmen.