und Finanzbuchhalterin (13 Jahre) und als Raumpflegerin (5 Jahre). Nach einem Jahr als Technische Sachbearbeiterin fand sie 2010 eine Teilzeitanstellung im Umfang von 50 % als Büromitarbeiterin bei der IV-Stelle C.________ (vgl. IV-act. 25 S. 1). Während dieser ganzen Zeit hat die Beschwerdeführerin offensichtlich keine Einschränkungen durch ein Asperger-Syndrom oder ein ADHS erlitten, enthalten die Akten doch keine diesbezüglichen Anhaltspunkte.