26 S. 1) – zu durchlaufen, die Beschwerdeführerin hat während den vergangenen 20 Jahren auch bei mehreren Arbeitgebern gearbeitet. So hat sie nach der Lehre als Hochbauzeichnerin ein Jahr im erlernten Beruf gearbeitet, danach aufgrund der Familiengründung eine berufliche Auszeit genommen und im Jahr 1994 ist sie in kleinen Teilzeitpensen wieder eingestiegen, zuerst als Schulhauswartin zusammen mit ihrem Ehemann (3 Jahre), dann als Sekretärin Urteil S 2019 109 17