So war es der Beschwerdeführerin nicht nur möglich, ab der sechsten Primarklasse die Regelschule mit Hörenden zu besuchen und im Anschluss daran eine Ausbildung zur Hochbauzeichnerin – zwar ohne Abschluss, dies gemäss ihren eigenen Aussagen jedoch aufgrund zu wenig Förderung im praktischen Bereich während der Ausbildungszeit (vgl. IV-act. 26 S. 1) – zu durchlaufen, die Beschwerdeführerin hat während den vergangenen 20 Jahren auch bei mehreren Arbeitgebern gearbeitet.