6.2.2.1 In somatischer Hinsicht wurde bei der Beschwerdeführerin mit Bericht vom 25. Oktober 2011 eine idiopathische rechtskonvexe Thorako-Lumbalskoliose diagnostiziert und eine leichte Hyperlordose der LWS mit konsekutiver Hyperkyphose der Brustwirbelsäule festgestellt (vgl. Bf-act. 5). Wie RAD-Arzt Dr. H.________ mit Stellungnahme vom 10. Oktober 2019 (vgl. Beilage 2 zur Vernehmlassung der Beschwerdegegnerin) zu Recht festgestellt hat, wurde die Wirbelsäulen-Fehlform im Oktober 2011 von fachärztlicher Seite lediglich als mild ausgeprägt eingestuft und die Beschwerdeführerin verzichtete auf eine Infiltrationstherapie der betroffenen Facettengelenke.