6.2.2 Im Zuge der Vernehmlassung hat die Beschwerdegegnerin schliesslich die erstmals im Rahmen des Verwaltungsgerichtsverfahrens aufgelegten Berichte ihren RAD- Ärzten zur Beurteilung vorgelegt. Wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen, kann auf deren Stellungnahmen (Beilagen 1 und 2 zur Vernehmlassung der Beschwerdegegnerin) abgestellt werden.