6.2 Die Beschwerdeführerin bringt nun jedoch vor, sie leide nicht nur an Gehörlosigkeit, sondern auch noch an diversen anderen somatischen wie auch psychischen Erkrankungen (idiopathische rechtskonvexe Thorako-Lumbalskoliose, Asthma, Asperger-Syndrom und ADHS), die es ihr verunmöglichten in einem höheren Pensum als 50 % zu arbeiten. Diesbezüglich ist zunächst Folgendes zu bedenken: