Nachdem die Schwindelattacken offensichtlich unter Kontrolle hatten gebracht werden können, ging auch Dr. G.________ davon aus, dass keine relevante Veränderung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten sei (vgl. IVact. 51 S. 2). Und schlussendlich zeigte auch das Assessment, dass die Gehörlosigkeit keine Auswirkungen bei Tätigkeiten ohne Hörfähigkeit hat (vgl. IV-act. 33 S. 1). In einer der Hörproblematik optimal angepassten Tätigkeit ist somit von einer vollständigen Arbeitsfähigkeit auszugehen.