haltbaren Gründe, die von Dr. H.________ in Bezug auf die Schwerhörigkeit festgestellte 100%ige Arbeitsfähigkeit in Zweifel zu ziehen. Die Feststellungen von Dr. H.________ stehen vielmehr im Einklang mit den medizinischen Akten. Dabei ist insbesondere festzustellen, dass infolge der Schwerhörigkeit von keinem Arzt eine Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde. Doktor E.________ ging von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit aus, wies aber darauf hin, dass es infolge der Schwindelanfälle zu gehäuften Arbeitsausfällen von ein bis zwei Tagen kommen könne (vgl. IV-act. 2 S. 175). Nachdem die Schwindelattacken offensichtlich unter Kontrolle hatten gebracht werden können, ging auch Dr. G.___