Insofern seien die gestellten Diagnosen als wage und allenfalls möglich zu werten. Die von der Versicherten als vorhandene Auffälligkeiten deklarierten Items in den Selbstbeurteilungsfragebögen könnten auch problemlos als Schwierigkeiten der zwischenmenschlichen Beziehungen bzw. Interaktionen einer Gehörlosen interpretiert werden. Unabhängig davon spreche auch eine fehlende Therapiebereitschaft der Versicherte gegen einen hohen Leidensdruck der Versicherten.