Das ergonomische Profil müsste indes wie folgt angepasst/präzisiert werden: körperlich leichte – höchstens gelegentlich mittelschwere – Tätigkeiten ohne WS-Zwangshaltungen (bücken, kauern, Überkopf…), ohne Exposition zu atemwegsreizenden Substanzen (Rauch, Dampf, Staub, Kälte). Sollte die Versicherte während der 3-wöchigen Stellvertretung (100 %-Pensum) im Sommer 2019 keine gesundheitlichen Probleme entwickelt haben, würde dies die bisherige Einschätzung einer vollschichtigen Arbeitsfähigkeit (angepasst) stützen (Beilage 2 zur Vernehmlassung der Beschwerdegegnerin).