Die von Dr. D.________ gestellten Diagnosen einer Autismus-Spektrum-Störung und eines ADHS seien im Kontext der bekannten Gehörlosigkeit kritisch zu prüfen. Doktor H.________ kam zum Schluss, dass die Wirbelsäulen-Fehlform und das Asthma bronchiale ebenso wie die anderen internistischen Diagnosen (Palpitationen ohne Nachweis eines rhythmologischen Korrelats, Hypercholesterinämie) keine von der bisherigen abweichende Beurteilung der Arbeitsfähigkeit zu begründen vermöchten.