Urteil S 2019 109 9 Dr. D.________ fest, hinsichtlich der vermuteten autistischen Störung gebe es keine Therapieoptionen, um die Grundprobleme in der Denk-, Empfindungs- und Wahrnehmungsstruktur zu ändern. Die komorbide ADHS-Störung könnte prinzipiell mit Stimulanzien versuchsweise behandelt werden. Diesbezüglich mache die Patientin aber deutlich, dass sie eine medikamentöse Behandlung vorerst ablehne (Bf-act. 3).