4.6 Am 21. Januar 2019 nahm RAD-Arzt Dr. H.________, Facharzt Allgemeine Innere Medizin FMH, zur Schwerhörigkeit der Versicherten mit nahezu Ertaubung beidseits Stellung und führte aus, in einer der Hörproblematik optimal angepassten Tätigkeit in einem ruhigen Umfeld und ohne Ansprüche an die lautsprachliche Kommunikation und die Orientierung in der Umwelt/Umgebung besonders in Bezug auf Gefahrensituationen (inkl. Sturzgefahr) sei mit keinen relevanten Einschränkungen zu rechnen (IV-act. 53). Urteil S 2019 109 8 4.7 Im Rahmen des Verwaltungsgerichtsverfahrens reichte die Beschwerdeführerin folgende Berichte ein: