4.5 Mit Arztbericht vom 2. August 2018 (Eingangsdatum) hielt Dr. G.________, Hals- Nasen-Ohren-Klinik des Kantonsspitals F.________, fest, es sei keine relevante Veränderung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten, da eine Gehörsverbesserung nicht mehr in Frage komme und die Drehschwindelattacken mit zwei bis dreimal jährlichen Drehschwindelattacken weitgehend unter Kontrolle seien. Durch die Ertaubung beidseits und der Notwendigkeit des Lippenlesens beziehungsweise Nutzung der Gebärdensprache bestünden Einschränkungen für alle kommunikativen Aufgaben. Zudem sei die Orientierung in der Umwelt erschwert, besonders in Gefahrensituationen.