4.1 Aus dem Bericht von Dr. E.________, leitender Arzt Audiologie und Neurootologie des Kantonsspitals F.________, vom 23. März 2010 ergibt sich, dass die Versicherte seit ihrer Geburt an einer kongenitalen hochgradigen sensorineuralen Schwerhörigkeit beidseits leidet. Seit 2006 kam es zu rezidivierenden Drehschwindelanfällen, wobei die Versicherte seit der Behandlung mit Cinageron anfallsfrei ist. Betreffend Arbeitsfähigkeit merkte Dr. E.________ an, durch ihn sei bisher nie ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis ausgestellt worden.