Sie habe an diversen Arbeitsstellen gearbeitet, eine Ausbildung durchlaufen und zuvor mit hörenden Kindern die Regelschule besucht. Probleme in Richtung einer psychischen Beeinträchtigung zeigten sich auch anlässlich des Assessments durch Profil Arbeit & Handicap nicht (act. 5). Urteil S 2019 109 4 E. Im Rahmen des weiteren Schriftenwechsels hielten die Parteien an ihren jeweiligen Anträgen fest (act. 7, 9, 11, 13 und 15). Auf den Inhalt der Eingaben wird – soweit notwendig – erwägungsweise einzugehen sein. Das Verwaltungsgericht erwägt: