C. Mit Verfügung vom 23. September 2019 bewilligte der Vorsitzende der sozialversicherungsrechtlichen Kammer des Verwaltungsgerichts das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege und stellte ihr für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der Person von RA lic. iur. B.________ einen unentgeltlichen Rechtsbeistand bei (act. 4).